Obstbaum Schmitt – Obstbaumreihen auf der Fläche

Impressum

Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG

Sabine Schmitt
ObstbaumSchmitt
Hauptstraße 10
91099 Poxdorf

Kontakt:
Telefon: 09133 1049
Telefax: 09133 2392
E-Mail: info@obstbaumschmitt.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 159592986

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs AG
Königinstr. 28
80802 München
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Konzeption & Gestaltung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1

Allgemeines – Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

  1. Wir widersprechen ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2

Zustandekommen des Vertrages, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen.
  3. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern.
  4. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.

§ 3

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise werden in Euro angegeben. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport.
  2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
  3. Wir behalten uns vor, Aufträge, die auf Wunsch des Kunden versendet werden, gegen Nachnahme auszuführen, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne dieser AGB ist.
  4. Nach Erhalt der Ware sind Zahlungen sofort fällig. Bei Einkauf im Ladengeschäft haben Zahlungen direkt zu erfolgen.
  5. Zahlungsverzug tritt nach einer Frist von 20 Tagen nach Zugang der Rechnung sowie nach Erhalt der Ware ein. Der Kunde kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.

§ 4

Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts, Leistungsverweigerungsrecht

1.         Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

2.         Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. Wenn nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung/Lieferung zu verweigern. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, binnen derer der Kunde die Zahlung oder die Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5

Gefahrübergang, Transport, Versand und Verpackung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
  4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
  5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. Kunden, die Verbraucher sind, werden über diese eventuell zusätzlichen Kosten vor Vertragsabschluss informiert.
  6. Eine Anlieferung kann nur über frei befahrbare, befestigte Straßen erfolgen und gilt ohne Entladung.

§ 6

Liefer- und Fertigstellungstermine, Teillieferungen, Force Majeure / höhere Gewalt, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse

  1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Fertigstellungstermine sind für uns nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform von uns bestätigt wurden.
  2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
  3. Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (inkl. COVID-19), Streik, Sanktionen, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.

  1. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Ereignisse oder Umstände (vgl. Abs. 3 dieses Paragraphen)

a)         die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).

b)         die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).

c)         die betroffene Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).

  1. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Dauern die unter Abs. 3 dieses Paragraphen genannten Ereignisse oder Umstände ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen oder Umständen nach Abs. 3 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
  4. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen der Ereignisse oder Umstände nach Abs. 3 dieses Paragraphen sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
  5. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.

§ 7

Maße und Muster

  1. Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Bei Pflanzen gelten die diesen AGB beigefügten Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).
  2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

§ 8

Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware (im Folgenden „Vorbehaltsware“ genannt) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
  2. Unser Eigentum an der gelieferten Ware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde die gelieferten Bäume oder Pflanzen auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm gleichfalls nicht gestattet.
  4. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie bei Besitz- und Wohnungswechsel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) zu benachrichtigen. Dies gilt auch bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 5 oder Abs. 6 dieses Paragraphen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 9

Garantien

Eine Garantie gleichwelcher Art wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie oder eine Garantie für Sortenechtheit, so bedarf es dafür einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden, die weitere Einzelheiten regelt.

§ 10

Sachmängelgewährleistung, Rügepflicht offensichtlicher Mängel, keine Anwachsgarantie

  1. Ist der Käufer Unternehmer, so sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (vgl. § 439 Abs. 4 BGB) oder wenn wir aus anderen gesetzlichen Gründen die Leistung verweigern können, z. B., weil sie für uns nach den gesetzlichen Regelungen unzumutbar ist (vgl. § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB).
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Empfang der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel nach Ablauf der zwei Monate ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

  1. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze auch innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des Verbrauchers eingetreten sind.
  2. Wir übernehmen keine Garantie für das Anwachsen von bei uns gekauften Pflanzen.

§ 11

Patentrechtlich und sortenrechtliche geschützte Sorten

Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden, wenn er als Unternehmer anzusehen ist, dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Kunde, der als Unternehmer anzusehen ist, verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahmen auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

§ 12

Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss

  1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.
  1. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht:
  1. bei Schäden aus einer von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
  2. im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
  3. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
  4. bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  1. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Abs. 2a – 2c dieses Paragraphen fallen, sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) nach Abs. 2d ist die Haftung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn.

 

§ 13

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt – auch gegenüber dem Verbraucher –, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.